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Beglaubigungen (Pishtrastkirdinawe)

Beglaubigungen (Pishtrastkirdinawe)

Folgende in der Region Kurdistan oder in Österreich ausgestellten Dokumente können im Büro der Vertretung der Regionalregierung Kurdistan-Irak beglaubigt werden:

  • Heiratsurkunden
  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Firmenregistrierungen
  • Empfehlungsschreiben von österreichischen und kurdischen Arbeitgebern

 

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente zuerst vom österreichischen Außenministerium beglaubigt werden müssen. Konsultieren Sie diese Website um mehr darüber zu erfahren.

Für die Ausstellung einer Beglaubigung, bringen Sie bitte persönlich die folgenden Dokumente in die Vertretung der Regionalregierung Kurdistan-Irak:

  • Die jeweilige Urkunde
  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Staatsbürgerschaftsurkunde)

 

Bitte beachten Sie dabei unsere Annahmezeiten:

Mittwochs 10:00 – 14:00

Andere Annahmezeiten werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung gewährt.