Markteintritt: Die Ersten Schritte
Sollten Sie sich für die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Region interessieren, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
- Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Vertretung der Regionalregierung Kurdistan-Irak. Diese stellt ihnen gerne erste Informationen zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen. Wenn Sie in Österreich oder einem Nachbarland ohne KRG Repräsentanz (Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien) tätig sind, ist Ihnen die Vertretung der Regionalregierung Kurdistan-Irak in Österreich gerne behilflich.
- Sprechen Sie mit Investoren, die gegenwärtig in der Region tätig sind und lernen Sie von ihren Erfahrungen. Die Vertretung der Regionalregierung Kurdistan stellt hierfür gerne den Kontakt her.
- Da persönliche Geschäftskontakte in der Region Kurdistan-Irak von großer Bedeutung sind, sollten Sie in Betracht ziehen, eine Geschäftsreise in die Region zu unternehmen oder sich einer Wirtschaftsdelegation anzuschließen. Sehr lohnenswert ist auch ein Besuch der jährlich stattfindenden Erbil International Fair, die größte Messe des Irak. Die Vertretung der KRG in Österreich ist Ihnen gerne bei der Organisation Ihrer Reise behilflich und stellt die notwendigen Kontakte her.
- Kontaktieren Sie das Investment Board der Region Kurdistan-Irak. Dieses bietet folgende Leistungen an:
- Hilfeleistung für Investoren während des Lizenzierungsprozesses
- Bereitstellung von rechtlichen Informationen und Auskünften
- Herstellung von Kontakten zwischen Investoren und lokalen Akteuren sowie Institutionen
- Hilfeleistung für Investoren bei der Zusammenstellung von Investitionsanträgen und der dafür erforderlichen Dokumente.
Beim Investment Board können Sie auch Ihren Investitionsantrag einreichen. Sowohl das Investment Board als auch die Vertretung der Regionalregierung Kurdistan unterstützen Sie bei der Antragsstellung sowie der Zusammenstellung der Begleitdokumente.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das renommierte und weltweit anerkannte Consulting- und Prüfungsunternehmen Deloitte hat einen Start-up Guide für die Region Kurdistan veröffentlicht. Deloitte ist bereits selbst mit einer Niederlassung in Erbil vertreten und möchte interessierten Unternehmen helfen, in der Region Fuß zu fassen. In seinem Guide informiert Deloitte im Detail über Unternehmensgründung, Besteuerung, Förderungen und Bilanzierung in der Region Kurdistan.
Folgend finden Sie eine Übersicht über den Inhalt des Start-up Guides, sowie Links zu inoffiziellen deutschen Übersetzungen der jeweiligen Kapitel.
Wahl der juristischen Person und der Geschäftsstruktur
Für ausländische Unternehmer gilt als allgemeine Regel, dass ein juristischer Sitz in der Region (z.B. Firma, Niederlassung, etc.) nötig ist, um unternehmerische Tätigkeiten vor Ort ausüben zu können. Zwar gibt es keine eigene Definition dessen, was eine „unternehmerische Tätigkeit“ ausmacht, aber in der Regel entsteht eine Verpflichtung, sobald das Unternehmen Räumlichkeiten anmietet bzw. kauft oder Personal für einen längeren Zeitraum einstellt. Iraks Unternehmensrecht 21 (von 1997), welches 2004 geändert wurde und in der Region gilt, erlaubt verschiedene Arten von Geschäftsstrukturen. Zu diesen gehören Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Einzelunternehmen, und Niederlassungen.
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Besteuerung
Aufgrund ihrer Semiautonomie weichen in der Region Kurdistan bestimmte Steuergesetze und Praktiken von jenen des Iraks ab. In diesem Abschnitt werden Fragen zur Körperschaftssteuer, u.a. Compliance, Steuersatz und Verlustvorträge, erläutert. Ebenfalls diskutiert werden an dieser Stelle Transfer Pricing, Kapitalgewinne, Kapitalertragssteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer sowie Export, Import und Zölle.
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Anlagerecht
Gesetz Nr. 4 von 2006, das Investitionsgesetz für die Region Kurdistan, sieht Steuererleichterungen und Steuerberfreiungen für ausländische Investoren in der Region Kurdistan vor, die an bestimmten förderungswürdigen Projekten beteiligt sind. Das Investitionsgesetz vermerkt, welche Sektoren in seinen Anwendungsbereich fallen. In der Regel qualifizieren sich Projekte in Bereichen wie Strom, Landwirtschaft, Gesundheit, Umwelt, Infrastruktur und Bildung.
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Gesetzliche Bilanzierung- und Prüfungsanforderungen
Alle irakischen Unternehmen sind verpflichtet, dem Registrator der Gesellschaften und der Allgemeinen Kommission für Besteuerung einen geprüften Jahresabschluss vorzulegen. Der Jahresabschluss muss auf Arabisch und in Übereinstimmung mit dem irakischen Unified Accounting System “IUAS” sein. Das irakische Gesellschaftsrecht fordert. dass alle Firmen ihre Bücher und Unterlagen zur Buchhaltung in arabischer Sprache führen und innerhalb des Iraks aufbewahren.
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Die wichtigsten Ansprechpartner
Vertretung der Regionalregierung Kurdistan-Irak in Österreich
Canovagasse 7/ Top 6
1010 Wien
Telefon: +43 (0) 1/ 505 02 07-0
Fax: +43 (0) 1/ 505 02 07-40
Email: representation@at.krg.org
Kurdistan Board of Investment
Beside the Ministry of Culture and Youth
60″m circle street
Erbil (Irak)
Telefon: +964 66 2531559
Email: info@boi.gov.krd
WKO AußenwirtschaftsCenter Amman/Damaskus
Mag. Isabel Schmiedbauer
Princess Basma Street 194, 6th floor
Amman (Jordanien)
Telefon: +962 6 59 38 400
Email: damaskus@wko.at
Deloitte Büro Erbil
42 Vital Village
Erbil (Irak) 1065/32
Telefon: +964 66 257 6200