Aram Saleh Osman von der Wahlkommission für die am 30. April stattfindenden irakischen Parlamentswahlen zu Gast in der Vertretung der Regionalregierung Kurdistan-Irak in Österreich.
KRG Austria: Guten Tag, Herr Osman. Danke, dass Sie heute hier sind. Bitte stellen Sie sich und Ihre Funktion kurz vor.
Herr Osman: Mein Name ist Aram Saleh Osman und ich bin Leiter der für Österreich zuständigen Abteilung der irakischen Wahlkommission. Die allgemeine Aufgabe der irakischen Wahlkommission ist es, irakischen Staatsbürgen im Ausland die Möglichkeit zu bieten, an den Parlamentswahlen im Irak teilzunehmen. Die Wahlkommission hat zu diesem Zweck in 14 Ländern weltweit Niederlassungen eingerichtet, beispielsweise im Iran, der Türkei, in Ägypten, Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den USA, Kanada und Australien. In Europa sind die Hauptvertretungen in Deutschland, Großbritannien und Schweden zu finden. Zusätzlich wurden noch fünf lokale Stellen in Frankreich, Spanien, Norwegen, Neuseeland und eben Österreich eingerichtet.
KRG Austria: Seit wann sind Sie in Österreich für die irakische Wahlkommission tätig?
Herr Osman: Ich bin selbst seit Anfang März in Österreich. Nach einer Einweisung der Wahlbehörden im Irak haben wir uns mit der irakischen Botschaft in Österreich in Verbindung gesetzt. Mit der Botschaft haben wir besprochen, wie viele Menschen in Österreich und in den umliegenden Nachbarländern die irakische Staatsbürgerschaft besitzen und wie diese verteilt sind. Mit einem offiziellen Schreiben, welche die Zahlen der irakischen Botschaft bestätigt, sind wir dann nach Deutschland gefahren. Dort wurde dann Österreich von der irakischen Wahlkommission als eine der fünf lokalen Stellen beschlossen.
KRG Austria: Können irakische Staatsbürger aus Tschechien, der Slowakei oder Ungarn auch hier ihre Stimme abgeben?
Herr Osman: Ja, auch diese Länder können die Wahlmöglichkeit hier in Wien nutzen.
KRG Austria: Wie viele irakische Staatsbürger gibt es in Österreich und den Nachbarländern, und wie viele davon sind wahlberechtigt?
Herr Osman: Es gibt in Österreich und den Nachbarländern rund 10.000 irakische Staatsbürger, davon jedoch sind nur etwa 4.000 wahlberechtigt.
KRG Austria: Wie hat die Wahlkommission die Iraker in Österreich über die Wahlen informiert?
Herr Osman: Wir haben mehrere Informationsveranstaltungen und Seminare abgehalten, und die Presse umfassend informiert. Darüber hinaus gab es auch Informationskampagnen der zahlreichen Vertretungen der irakischen Parteien in Österreich. Auch die irakische Botschaft in Österreich und die KRG Vertretung waren uns bei der Informationsweitergabe behilflich und haben die Informationen zur Wahl auch auf ihren Homepages veröffentlicht.
KRG Austria: Wer unterstützt Sie in der Organisation der lokalen Wahlkommission?
Herr Osman: Wir haben innerhalb der hier ansässigen irakischen Gemeinde in einem transparenten Bewerbungsverfahren mit Fragebögen und persönlichen Interviews mehrere Wahlhelfer rekrutiert. In diesem Zusammenhang ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Mitarbeiter der lokalen Wahlkommission in ihrer Arbeit parteienunabhängig agieren. Dies ist in Artikel 102 der irakischen Verfassung festgelegt, der besagt, dass die irakische Wahlkommission unabhängig ist und keiner Behörde außer dem irakischen Parlament unterliegt. Zusätzlich zu diesen Wahlhelfern ist es Vertretern von Parteien, Medien und lokalen und internationalen Organisationen erlaubt, reine Wahlbeobachter zu stellen.
KRG Austria: Wie sieht der Wahlprozess aus, muss man sich als Wahlberechtigter im Vorfeld der Wahl extra registrieren?
Herr Osman: Nein, man muss lediglich gültige Dokumente im Wahllokal vorweisen und wird dann vor Ort in die Wählerliste eingetragen. Diese Liste wird laufend mit dem Wahlregister in Bagdad abgeglichen.
KRG Austria: Welche Dokumente muss ich mitnehmen, wenn ich wählen will?
Herr Osman: Wir unterscheiden zwischen Haupt- und Nebendokumenten, insgesamt sind zumindest ein Haupt- und ein Nebendokument vorzuzeigen. Das Hauptdokument ist zum Beispiel ein irakischer Personalausweis, ein irakischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein gültiger irakischer Pass jeweils mit Foto. Nebendokumente können auch österreichische Dokumente sein, z.B. Führerschein, elektronische Wahlkarte, Aufenthaltsgenehmigung, UNHCR-Dokument oder Flüchtlingsdokumente. Für Österreicher mit irakischen Wurzeln gilt es einen Nachweis der irakischen Staatsbürgerschaft von Vater oder Mutter im Wahllokal vorweisen zu können.
KRG Austria: Wie sieht die Stimmabgabe im Detail aus?
Herr Osman: Laut Wahlgesetz besteht der Irak aus 18 Wahlkreisen. Der Wahlzettel sieht wie folgt aus. Am Anfang des Zettels – also oben in der Kopfleiste, stehen die 18 Wahlkreise, rechts die Parteien mit ihren Logos und Listennummern. Auf der linke Seite sind die Nummern der Kandidaten zu finden – die Nummern, nicht die Namen.
Nehmen wir als Beispiel einen irakischen Staatsbürger aus Kirkuk. Er kommt ins Wahllokal und gibt seinen Wahlkreis, in diesem Fall Kirkuk, bekannt. Dies ist sehr wichtig, da man nur Parteien und Kandidaten im eigenen Wahlkreis wählen kann. Dann wählt er eine Partei und kann, wenn er möchte, auch eine Vorzugsstimme für einen bestimmten Kandidaten dieser Partei abgeben.
KRG Austria: Woher weiß der Wähler, welche Parteien und Kandidaten in seinem Wahlkreis antreten?
Herr Osman: Der Wähler weiß es, da die Parteien im Rahmen der Wahlwerbung im Vorfeld der Wahlen stets ihren Listenplatz und die Nummern der jeweiligen Kandidaten prominent platziert haben.
KRG Austria: Wo befindet sich in Österreich das Wahllokal und wann ist die Stimmabgabe möglich?
Herr Osman: Das Wahllokal für Österreich und die Nachbarländer befindet sich in der Mooslackengasse 17, in 1190 Wien. Die Stimmabgabe ist dort am Sonntag den 27. April, und Montag, den 28. April, jeweils von 9 Uhr bis 19 Uhr möglich.
KRG Austria: Herr Osman, herzlichen Dank für das informative Gespräch.