Die irakische Zentralregierung hat, gemeinsam mit dem Ministerrat der Regionalregierung Kurdistan-Irak die Bundeshaushaltsrechnung für das Jahr 2018 besprochen. Der KRG Ministerrat hat noch einmal gebeten, den Entwurf der Bundeshaushaltsrechnung welche vom irakischen Finanzministerium vorbereitet wurde, ohne Teilnahme der Regionalregierung Kurdistan, nicht zu genehmigen.
Hier finden Sie die Stellungnahme des KRG Ministerrat:
Der Ministerrat der Regionalregierung Kurdistan Irak bittet die Zentralregierung in Bagdad abermals die Bundeshaushaltsrechnung für das Jahr 2018, welche vom Finanzministerium der irakischen Zentralregierung ohne Mitarbeit der Region Kurdistan ausgearbeitet wurde, nicht zu verabschieden. Der Ministerrat der KRG betont, dass das finanzielle Management Gesetz Nr. 95 (2004) und Artikel 105,106 und 121 der irakischen Verfassung hiermit verletzt werden, welche der Regionalregierung Kurdistan eine faire Teilnahme bei irakischen Institutionen garantiert.
Hier finden Sie weitere wichtige berücksichtigungswürdige Punkte:
1.Der Entwurf der Bundeshaushaltsrechnung 2018 wurde ohne Teilnahme der Regionalregierung Kurdistan Irak und ohne Berücksichtigung von Verfassung und anderen föderalen Gesetzen vorbereitet. Der Entwurf des Jahreshaushalts ignoriert die Region Kurdistan als Einheit und änderte den Terminus „Region Kurdistan-Irak“ zu „Provinzen des Nordirak“, ändert „Regionalregierung Kurdistan-Irak“ zu „Regierung der Provinzen“, ändert den Begriff „Finanzministerium der Region Kurdistan-Irak“ zu „Finanzministerium der Provinzen“ und änderte „Rechnungshof der Region Kurdistan“ zu „Rechnungshof der Provinzen“. All diese Änderungen der offiziellen Namen der Behörden der Region Kurdistan verstoßen gegen die irakische Verfassung, nämlich gegen Artikel 117 Absatz 1 und Artikel 121 Absatz 1 welche die Region Kurdistan mit seinen Behörden als föderale Region mit dem Recht zu Exekutive, Legislative und Judikatur besitzt. Die irakische Verfassung sieht die Region Kurdistan klar als föderale Einheit und nicht als Gouvernements oder Provinzen an.
2.Den Anteil des Budgets der Region Kurdistan von 17 Prozent auf 12,6 Prozent herabzusetzen ist, was erstmalig seit 2005 passiert, ein Bruch von Artikel 121 Absatz 3 der irakischen Verfassung welcher besagt: „Regionen und Gouvernements sollen einen gerechten Anteil der nationalen Einnahmen erhalten, ausreichend um ihren Verantwortungsbereich wahrzunehmen…in Anbetracht der Ressourcen, Bedürfnisse und Anteil der Bevölkerung.“
Da im Irak nie eine offizielle Volkszählung stattgefunden hat, gehen Erbil und Bagdad davon aus, dass die ungefähre Bevölkerung der Region Kurdistan 17 Prozent der Gesamtbevölkerung im Irak beträgt. Auf dieser Basis wurde der Region Kurdistan seit dem Jahr 2005 dieser ungefähre Anteil an Staatseinnahmen versprochen. Die Region Kurdistan hat allerdings niemals die vollen 17 Prozent erhalten, aufgrund von Budgetprozessen und Abzug von Ausgaben der Region Kurdistan vom Bundesbudget, bevor die 17 Prozent auf die Region Kurdistan aufgeteilt wurde. Der Verlust der Region Kurdistan verschlimmerte sich durch den Anstieg der nationalen Staatsausgaben. Ohne die Teilnahme der KRG an der Aufteilung und Ausgabe dieser Staatsausgaben und auch ohne einen gerechten Anteil zu erhalten, wurde im Entwurf der Budgetrechnung 2018, ein Betrag von 43 Billionen und 110 Milliarden irakische Dinar für Staatsausgaben berechnet, was 39 Prozent des irakischen Gesamtbudgets sind. Nach Abzug der eigenstaatlichen Ausgaben wurde der Anteil der Region Kurdistan auf 6,3 Prozent herabgesetzt. Dieser Anteil der Region Kurdistan am Staatsbudget wurde außerhalb des gemeinsamen Vertrages entschieden und hat daher keine verfassungsrechtliche Grundlage.
3. Direkte Befugnisse in den Bezirken der Region Kurdistan in der Bundeshaushaltsrechnung 2018 auszuüben und Kurdistan als Provinzen und nicht als Region anzuerkennen, zeigt die Absicht der Zentralregierung die Einheit der Region Kurdistan verfassungswidrig abzuschaffen; ein Aufwand von dem die Menschen der Region Kurdistan nicht profitieren werden. Darüber hinaus ignoriert der Entwurf die Provinz Halabdscha in der Region Kurdistan anzuerkennen. Alle diese Punkte verstoßen gegen Artikel 117 Absatz 1 und Artikel 121 Absatz 1 der irakischen Verfassung. Die Region Kurdistan als Provinzen zu bezeichnen und nicht als verfassungsrechtlich anerkannte Region ist eine klare Verletzung der irakischen Verfassung.
4. Artikel 126 Absatz 4 der irakischen Verfassung verbietet föderalen Behörden die Rechte der Region Kurdistan zu reduzieren oder einzuschränken. Die Verfassung erlaubt keine Änderung der Verfassung welche zu einer Verminderung der Rechte der Region Kurdistan führen würde. Trotz der Verfassungsbrüche und der Initiative von Premierminister Haider Al-Abadi Fonds für die Gehälter von öffentlich Bediensteten in der Region Kurdistan bereitzustellen, enthält die Gehaltsliste immer noch 682,021 Personen, diese Zahl hat sich seit 2017 nicht verändert. Der Entwurf beinhaltet nur 206 Milliarden irakische Dinar pro Monat für die Gehälter und nur 128 Milliarden irakische Dinar für Sozialleistungen (Pensionen, Familien von Märtyrern, Opfer der Anfal Kampagne, bedürftige Menschen und weitere Kategorien), alles in allem 334 Milliarden irakische Dinar.
In der Realität hat die Region Kurdistan 1,249,481 Bürger die versorgt werden müssen und der Gesamtbetrag für die benötigten Gehälter beträgt 897 Milliarden und 500 Millionen irakische Dinar. Hiermit kann gesagt werden, dass sich die benötigten Gehälter seit 2017 nicht verändert haben. Nichtsdestotrotz wurde eine Billion und 321 Milliarden irakische Dinar für die Region Kurdistan abgezogen, ohne etwaige Gründe anzugeben.
Wir bitten nochmals den Ministerrat der irakischen Regierung in Bagdad Verhandlungen mit der Regionalregierung Kurdistan-Irak zu führen, damit der Entwurf für die Bundeshaushaltsrechnung 2018 an die irakische Verfassung angepasst wird, damit die Region Kurdistan ihren fairen Anteil vom nationalen Staatseinkommen erhält und damit alle Widersprüche und Verletzungen welche gegen die Region Kurdistan und die Prinzipien der Partnerschaft und Koexistenz vorliegen, abgeschafft werden. Solche massiven Einschnitte am Anteil des Bundeshaushalt kann nur als Bestrafung der Menschen in der Region Kurdistan gesehen werden.
Der Ministerrat der Regionalregierung Kurdistan-Irak
05. November 2017
Originalartikel (auf Englisch)